Um einerseits den Wünschen nach einer individuellen Grabgestaltung zu entsprechen, andererseits aber auch ein harmonisches Gesamterscheinungsbild der Friedhöfe zu gewährleisten, existieren für den Friedhof Gestaltungsrichtlinien, die sich je nach Quartier oder Grabart unterscheiden können. Allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Punkt
Grabgestaltung. Die detaillierten Richtlinien finden Sie in dem folgenden Text. Rechtliche Grundlagen zur Nutzung des Friedhofes sind in der Friedhofssatzung geregelt, die Sie auf der Hauptseite der Evangelischen Friedhöfe Altona unter dem Menüpunkt
Service einsehen können.
Diese Gestaltungsvorschrift gilt für alle Bereiche des Friedhofes Bernadottestraße, sofern sich aus den nachfolgenden Vorschriften nicht etwas anderes ergibt (= allgemeine Gestaltungsvorschrift).
Größe:
| Bei einstelligen Grabstätten:
Höhe: 90-110 cm, Breite 40-60 cm
| Bei zweistelligen Grabstätten:
Höhe: 90-110 cm, Breite 50-100 cm
| Bei dreistelligen Grabstätten:
Höhe: 90-110 cm, Breite 60-120 cm
| Bei vier- und mehrstelligen Grabstätten:
Größe mindestens 0,7 m2. Die Proportionen des Grabmales sollen der Grabstätte angemessen sein.
Die maximale Höhe des Grabmals soll 110 cm nicht überschreiten.
| Die Kantenlängen der Beilieger müssen zwischen 70 cm und 35 cm betragen.
Material:
Als Materialien für die Grabmalgestaltung sind zulässig:
| Naturstein
| Schmiedeeisen
| Bronze
Bearbeitung:
Schriften, Ornamente und Symbole müssen in ihrer Größe und Aufteilung den Abmessungen des Grabmals angemessen sein.
Ausnahmen:
Für Grabmale von besonderem künstlerischen Wert können Ausnahmen von den genannten Vorschriften erlassen werden.
Gestaltungsvorschrift 2:
Geltungsbereich
Diese Gestaltungsvorschrift gilt für alle Urnenwahlgrabstätten.
Gestaltung der Grabstätte
| Zwischen den Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung Steinkanten gesetzt.
| Hecken, die innerhalb der Grabstätte oder als Einfassung gepflanzt werden, dürfen eine Höhe von 30 cm
nicht überschreiten.
| Trittplatten sind nicht zulässig
| Eine Einfassung der Grabstätte mit Natur- oder Betonsteinen, Holz- oder Betonpalisaden Kunststoffen
oder ähnlichem ist nicht zulässig.
| Die Abgrenzung zum Weg hin hat den mit den von der Friedhofsverwaltung vorgesehenen Steinkanten
zu erfolgen.
| Auf Grabstätten ist die Verwendung von Kies, Splitt, Mulch oder ähnlichem nicht zulässig. Ferner ist eine
Abdeckung mit Steinplatten oder anderen festen Werkstoffen nicht gestattet.
Gestaltung des Grabmals
Art:
| Als Grabmal ist entweder ein stehendes oder ein liegendes Grabmal zulässig.
| Die Entscheidung über die Art des Grabmals hat zum Zeitpunkt des Erwerbs der Grabstätte zu erfolgen.
Spätere Änderungen sind nicht möglich.
Größe:
| Bei einstelligen Grabstätten:
Höhe 80 bis 90 cm, Breite bis 40 cm, Stärke mind. 12 cm.
| Auf den Grabstätten IB727 bis IB735 sind aufrechte Grabmale im Stelenformat vorgesehen
(quadratischer Grundriss). Die Höhe beträgt 80 bis 90 cm, die Kantenlänge 30 cm.
| Bei liegenden Grabmalen (Kissensteinen):
Tiefe: 30 bis 40 cm, Breite: 30 bis 50 cm, Stärke mind. 10 cm.
Material:
Als Materialien ist jeder Naturstein zugelassen.
Bearbeitung:
Schriften, Ornamente und Symbole müssen in ihrer Größe und Aufteilung den Abmessungen des Grabmals angemessen sein.
Gestaltungsvorschrift 3:
Geltungsbereich
Diese Gestaltungsvorschrift gilt für die Urnengemeinschaftsgrabstätte
Die Ausformulierung dieser Gestaltungsvorschrift erfolgt nach Fertigstellung der Grabstätte.
Gestaltungsvorschrift 4:
Geltungsbereich
Diese Gestaltungsvorschrift gilt für die anonyme Urnengrabstätte.
Gestaltung der Grabstätte
| Die Gestaltung des Grabfeldes mit allen Grabstätten sowie die Pflege obliegt allein der
Friedhofsverwaltung.
| Die Grabstätte wird in Rasenlage angelegt.
| Eine Bepflanzung der Grabstätte ist nicht möglich.
| Blumen dürfen nur am Rand der Grabstätte abgelegt werden.
Gestaltung des Grabmals
| Als Grabmal existiert ein zentraler Gedenkstein.
| Individuelle Grabmale oder Inschriften sind nicht möglich.